BVfK-Wochenendticker 19. März 2016

Verbraucherschützer wollen alle Lücken schließen

 

Deutscher Autorechtstag 2016

-  zum VW-Skandal

-  zu Shitstorm und Kundenbewertungen im Internet

-  zum Oldtimerrecht

-  zum Verbraucherschutz

-  zur EuGH- und BGH-Rechtsprechung

 

VW-Skandal: BVfK-Juristen zur aktuellen Situation für den Freien Kfz-Handel

 

Gedenken an Guido Westerwelle

 

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Bildquelle: ADAC-Motorwelt 2001

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

zum „allgemeinen Lebensrisiko“ zählt vornehmlich der Tod, der jeden Menschen jederzeit ereilen kann. Mit zunehmendem Lebensalter wächst die statistische Wahrscheinlichkeit, dass dieser bald eintritt. Eintreten wird er auf jeden Fall, also zu 100%!

Was zählt noch zum allgemeinen Lebensrisiko und wie kann man sich davor schützen? Oder noch besser: Wer schützt mich davor?

Zunächst einmal muss man Verbraucher werden, denn nur der wird staatlich durch Ministerien und Gesetze geschützt.

„Das schwächste Glied in der Kette ist immer der Verbraucher!" tönt es nicht nur aus dem bayerischen Verbraucherschutzministerium seit seiner Gründung im Jahr 1970 unverdrossen, gerade so, als habe man bisher nichts erreicht.

Also machte man sich jüngst auf, den Schutz des Verbrauchers zu perfektionieren und sämtliche Lücken praktischer und sogar theoretischer Natur beim Verbraucherschutz zu schließen. Da fragt man sich, was eigentlich noch kommt, wenn dies tatsächlich gelingen würde?

Ein Verbraucherschützer kann sich Perfektion aus Gründen eigener Existenzsicherung eigentlich nicht wünschen und dürfte weiter auf der Suche nach zu beseitigenden Gefahren sein. 

Wie wäre es mit der Forderung nach einem keim-und bakterienfreien Kfz-Innenraum? Aus der Klimaanlage strömt zudem reiner Sauerstoff, angereichert mit einer Grunddosis Antibiotika - eine allerding für regelmäßige Genießer von Billigfleisch abschaltbare Funktion.  

Na klar! Wir schaffen das! Denn was haben wir nicht schon alles umgesetzt, um Diskussionen mit wirklichkeitsfremden Ideologen aus dem Weg zu gehen.

Oder sollten wir uns nicht doch besser ins Wortgefecht stürzen, um zu verhindern, dass wir dann irgendwann dafür haften müssen, dass der Verbraucher-Autofahrer Immunsystem außer Funktion gesetzt wurde und wir dafür haften müssen, dass sie nach Verlassen des Autos in Folge eines degenerierten Immunsystems vom ersten Keim danieder gestreckt wurden?

Wir haben uns für das Gefecht entschieden, denn wir meinen, dass ein Verband dafür da ist, Unheil kommen zu sehen und abzuwehren.

Daher sind wir mal wieder zum Deutschen Autorechtstag gefahren und haben mit den Spitzen des deutschen Blech-Rechts, mit Anwälten, Richtern, Professoren, Unternehmensvertretern, Repräsentanten anderer Verbände und natürlich engagierten und kompetenten Kfz-Händlern darüber diskutiert und dafür gestritten, dass uns Unheil erspart bleibt und konnten somit sicherlich wieder in besonderem Maße

 „Alles Gute für Ihren Autohandel!“ erreichen.

Beste Grüße und schöne Osterferien wünscht

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V. www.bvfk.de

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Podiumsdiskussion mit Klaus Heimgärtner (ADAC), Moritz Groß (BVfK), Dr. Christoph Eggert (ehem.Vorst. OLG-Richter), Prof. Dr. Ansgar Staudinger (Uni Bielefeld), Wolfgang Ball (ehem. Vorst. BGH-Richter) v.l.n.r.

Deutscher Autorechtstag 2016

zum VW-Skandal:

„Ich bin als Besitzer eines VW Passat mit Schummelsoftware Betroffener des VW Skandals. Offen gestanden interessiert mich relativ wenig, was da hinten heraus kommt und ich schätze nach wie vor die gute Motorleistung und den geringen Kraftstoffverbrauch. Das Thema wird mich möglicherweise erst dann berühren, wenn ich das Auto verkaufen will und wegen der Abgasaffäre nicht den erwarteten Preis bekomme.“

Wolfgang Ball, ehem. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof sorgt wie gewohnt für unaufgeregte Systematik bei der rechtlichen Betrachtung eines wichtigen Themas und machte deutlich, dass die Aufregung bei den eigentlich Betroffenen des Skandals am geringsten ist.

Daraufhin ließ der ehem. OLG-Vorsitzende Dr. Christoph Eggert einen wahren Paragraphen-Regen samt Analyse des jeweiligen Bezugs auf die VW-Probleme über die Teilnehmer des 9. Deutschen Autorechtstags hernieder prasseln. Mit akribischer Genauigkeit sezierte er jedes erdenkliche Argument und beleuchtete jeden Aspekt aus allen Perspektiven.

Am Ende blieb wenig Rechtliches übrig, an dem sich Heerscharen von Verbraucheranwälten laben könnten, wenn sie versuchen, VW-Fahrer zu Prozessen gegen den Hersteller, richtigerweise die Verkäufer ihrer Autos anzustacheln.

Einzig festzustehen scheint derzeit, dass es gilt, die Ergebnisse der Umbaumaßnahmen abzuwarten. Wenn diese erfolgreich sind und wie bisher, kein Wertverlust feststellbar ist, können wir dieses Kapitel bald schließen.

Bis dahin wird der BVfK seine Mitglieder weiterhin begleiten. Der bereits begonnene Dialog über die Sondersituation der Freien Händler konnte mit einer Vertreterin von VW auf dem Petersberg fortgesetzt werden.

Ein Update zum Umgang freier Kfz-Händler mit dem VW-Skandal finden Sie unten stehend.

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Motion 23, S. 20-22:

Deutscher Autorechtstag 2016

zu Shitstorm und Kundenbewertungen im Internet

Shitstorm/Kundenbewertungen im Internet hieß ein weiteres knackiges Thema auf der Tagesordnung des Autorechtstages, welches die Kfz-Händler in jüngster Zeit besonders intensiv beschäftigt.

Einigkeit bestand in der Notwendigkeit, im Internet für Aufklärung und Transparenz zu sorgen ebenso, wie über den verantwortungsbewussten Umgang mit den entsprechenden Informationen, die richtig, wahrhaftig sein und angemessen gewichtet werden müssen.

Kundenbewertungen, Benotungssysteme und Qualitäts-Siegel verlangen nach Systematisierung und vereinheitlichten Standards, wenn Sie wirklich den leistungsstarken und seriösen Anbieter fördern und dem Orientierung Suchenden wirksame Entscheidungshilfe liefern sollen.

Eine klare Absage wurde willkürlicher Zensur durch Plattformbetreiber erteilt, welche z.B. Kollegenbewertungen systematisch löschen. 

Mehr zum Thema in der Motion Nr. 23 auf den Seiten 20-22:

https://www.bvfk.de/www/cms/upload/Motion/PDF/Motion_23.pdf

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Deutscher Autorechtstag 2016

zum Oldtimerrecht:

Dem ständig wachsenden Oldtimermarkt und seinen rechtlichen Fragen widmete sich Dr. Götz Knoop und öffnete die Tür zu einer besonders anspruchsvollen Welt rechtlicher Fragen und Ansprüche, bei dem bereits die Vielzahl unterschiedlicher Gutachten zu Problemen führen. Das florierende Oldtimergeschäft ist also auch in rechtlicher Hinsicht komplex und nicht ohne Tücken.

Bild: Dr. Reinking mit selbst gebautem Oldtimer-Käfer-Modellauto als Preis für  den Juisten, der u.a. die Anzahl der Änderungen des Widerrufsrechts der letzten Jahre kennt (7!)

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Deutscher Autorechtstag 2016

zur BGH-Rechtsprechung:

Die Vorsitzende BGH Richterin Dr. Karin Milger ging unter anderem auf das viel diskutierte Urteil rund um die Händlerhaftung für rostenden Bremsleitungen und Achsteile ein, die der TÜV übersehen, oder als nicht problematisch erachtet hatte. Die Diskussion führte zur Erkenntnis, dass dieses Urteil einerseits problematisch ist, jedoch auch leicht missverstanden wird. Hätte der verkaufende Händler nicht erklärt, das Fahrzeug vor der TÜV-Prüfung selbst untersucht zu haben, wäre die Entscheidung  der Richter möglicherweise zu Gunsten des Händlers ausgefallen.

Dennoch sah selbst ein ADAC-Vertreter das Urteil kritisch, denn es könne seiner Meinung nach nicht sein, dass der Verkäufer (ggf. auch privat) wegen des Fehlers eines kompetenten Dritten (hier TÜV) dermaßen an Vertrauen verliere, dass man ihm wegen arglistiger Täuschung kein Recht zur Nachbesserung mehr ein einräumen müsse.

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Foto rechts: Ende am Alleebaum. Muss der Händler auch beweisen, dass er für den Unfall seines Kunden nicht verantwortlich ist?

Deutscher Autorechtstag 2016

zur EUGH-Rechtsprechung:

Auto brennt – Händler zahlt!

Bei Vortrag von Prof. Dr. Markus Artz ging es u.a. um das wohl spektakulärste Auto-Urteil des vergangenen Jahres, eine EuGH-Entscheidung um ein abgebranntes Auto einer holländischen Käuferin. Man hatte den Eindruck, dass sich kaum einer der Teilnehmer des Autorechtstags, aus welchem Lager auch immer kommend, dem Eindruck entziehen konnte, dass diese Entscheidung unglücklich, unrichtig, wenn nicht gar als katastrophal einzustufen ist.

Sie bricht mit der bisher vom Bundesgerichtshof verfolgten Linie, die dem Käufer abverlangt, die Mangelhaftigkeit zunächst beweisen zu müssen, bevor er seinerseits in den Genuss der Beweislastumkehr hinsichtlich des Zeitpunktes des Entstehen des Mangels gelangt.

Der für diese früheren BGH-Entscheidungen zuständige Richter Wolfgang Ball führte beispielhaft an, dass dann ja wohl jedes Auto, welches an einem Alleebaum geendet ist, in dem Moment kaufrechtlich mangelhaft ist, das es sich nicht mehr zu üblichen Verwendung eignet und zunächst auch davon auszugehen ist, dass die Ursache für den Unfall ein Mangel ist und auch bei Übergabe vorgelegen hat.

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Foto links: Volles Haus im großen Bankettsaal des Petersberghotels

Deutscher Autorechtstag 2016

zur Ausweitung des Verbraucherschutzes:

"Das geht alles viel zu weit!"  meinten viele auch beim Referat des Leiters der Projektgruppe Gewährleistung des bayerischen Verbraucherschutzministerium Matthias Roder, der letztendlich wie bereits erwähnt, sämtliche praktischen und theoretischen Lücken des Verbraucherschutzes schließen möchte. Der BVfK war, wie berichtet, im vergangenen Jahr zu einer diesbezüglichen Anhörung der www.verbraucherschutzministerkonferenz.de  in Berlin.

Der BVfK hofft, Schlimmeres verhindern zu können. Die Verbandsjuristen haben darauf hingewiesen, dass der Gebrauchtwagenhändler als verschuldensunabhängig Haftender die gesamte Last der von den Herstellern verursachten konstruktions- und produktionsbedingten Mängel zu tragen hat. Daher müssten die Fragen einer entsprechenden Rückgriffshaftung dringend gesetzlich geklärt werden müsse, wenn man nicht durch diese Art von Verbraucherschutz den Gebrauchtwagenhandel gefährden will.

Über Details zu diesem Thema, wie auch alle anderen Programmpunkten des Deutschen Autorechtstags werden wir in Kürze ausführlich berichten.

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Bild rechts: Zusatzseminar Schadensregulierung-Verkehrsstrafrecht-Versicherungsrecht mit RAen Marcus Gülpen (Berlin) und Ulrich Kahlenborn (Bad Münstereifel)

Deutscher Autorechtstag 2016

Kurzinformationen:

Der diesjährige Deutsche Autorechtstages lieferte wieder einmal Höhepunkte, die man sonst in dieser Dichte lange suchen kann. Es gibt noch viel zu berichten, vom Schockschaden bei der Unfallregulierung, oder auch vom parallel stattfindenden Besuch des BVfK-Juristen Stefan Obert bei der EU-Kommission in Brüssel, wo er an der Seite (nur physisch!) des Vertreters der Deutschen Umwelthilfe über die Änderungsvorschläge zur PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (PKW-EnVKV) diskutiert und beraten hat. Wir bitten diesbezüglich um Geduld - in Kürze erfahren Sie an dieser Stelle mehr dazu.

Leider kam das Projekt „Bekämpfung der Tachomanipulation“ vorläufig ein wenig zu kurz, da die vorausgehenden Programmpunkte erfreulicherweise auf sehr großes Interesse gestoßen waren und somit zu angeregten Diskussionen führten. So konnte Heiko Wolframm vom ADAC-Technikzentrum nur kurz die aktuelle Situation erläutern.

Autorechtstags-Leiter Prof. Dr. Staudinger versprach den Teilnehmern jedoch in Kürze einen ausgearbeiteten Konzeptvorschlag zur Eindämmung des Tachobetruges zu präsentieren, welches schneller und preiswerter als jede andere Alternative zu einer spürbaren Verbesserung der Situation führen dürfte.

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Foto rechts: Im Gespräch mit VW: Ansgar Klein (BVfK), Marco Belfanti (EAIVT) und Larissa Haleen (VW-Rechtsabteilung) beim Autorechtstag (v.l.n.r.)

VW-Skandal:

 

BVfK-Juristen zur aktuellen Situation für den Freien Kfz-Handel: 

Der Dialog über die über den Freien Handel verkauften Fahrzeuge, der auch mit einer Vertreterin von VW beim diesjährigen Autorechtstag auf dem Petersberg fortgesetzt werden konnte, führt zu folgendem Zwischenergebnis:

Keine Verjährung: Die Volkswagen AG verzichtet gegenüber ihren Endkunden ausdrücklich bis zum 31.12.2017 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der in Fahrzeugen mit Motortyp EA 189 eingebauten Software bestehen. Der Verjährungsverzicht für derartige Ansprüche gilt auch, soweit diese bereits verjährt sind. Durch bloßes Zuwarten entstehen Volkswagen-Kunden daher keine Nachteile.

Uneingeschränkte Nutzung: Alle betroffenen Fahrzeuge sind weiterhin technisch sicher und fahrbereit. Sie können uneingeschränkt im Straßenverkehr genutzt werden.

Keine Diskriminierung von Kunden freier Händler: Besitzer der betroffenen Fahrzeuge, werden ausnahmslos gleich behandelt, egal wo und wie deren Autos erworben wurden. Der Volkswagen-Händler muss Kunden von freien "EU-Vermittler" genauso bedienen wie einen Kunden, der ohne Einschaltung eines Vermittlers direkt bei ihm vorstellig wird. Jeder Volkswagen Kunde in Deutschland wurde von der Volkswagen AG angeschrieben, unabhängig davon, wo und bei wem dieser Kunde das Fahrzeug ursprünglich gekauft hat und aufgefordert, eine autorisierte Volkswagen Werkstatt aufsuchen, um ein technisches Update vornehmen zu lassen. 

Freie Händler werden unterstützt: Endkunden können einen nicht zum autorisierten Vertriebsnetz der Volkswagen AG gehörigen freien "EU-Vermittler" bevollmächtigen, bei einem beliebigen Volkswagen Händler die Umbaumaßnahmen durchführen zu lassen.

Garantierte Mobilität: Volkswagen sichert auch Kunden freier Händler während der Durchführung der technischen Maßnahme zu, eine angemessene Ersatzmobilität kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Keine Kosten: Die Durchführung der technischen Maßnahme ist für den Kunden in jedem Fall kostenneutral.

Kein Schadenersatz für freie Händler: VW ist derzeit nicht bereit, freien Händlern den Aufwand zu erstatten, der über die oben beschriebenen Leistungen von VW hinausgeht.

Hierzu die BVfK-Rechtsabteilung: Grundsätzlich gehen wir nun vorläufig von einem weitgehend störungsfreien Verlauf der Umbaumaßnahmen aus. BVfK-Mitglieder sollten nicht lange zögern, sofort die BVfK-Rechtsabteilung einzuschalten, wenn es wider Erwarten Probleme gibt. Wir gehen davon aus, diese dann auf kurzem Dienstweg beseitigen zu können. Gerne führen die BVfK-Juristen auch den Dialog mit ihren Kunden und/oder deren Anwälten.

Wir sind optimistisch, auch in diesem anspruchsvollen Fall wieder Wege gefunden zu haben, BVfK-Mitglieder vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zu bewahren.

rechtsabteilung@bvfk.de

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Gedenken an Dr. Guido Westerwelle

Zum Abschluss möchten wir dem am Freitag verstorbenen ehemaligen Außenminister Dr. Guido Westerwelle gedenken. Er war ein streitbarer und außergewöhnlicher Politiker. Als Preisträger des Goldenen Lackschichtdickenmessgeräts hat er sich immer besonders für den freien Kfz-Handel eingesetzt. Der BVfK-Vorstand dankt Guido Westerwelle, den er bereits Anfang der 1980er Jahre als gerade 20-jährigen als Gast eines Bonner Altstadtlokals kennenlernte und seitdem seinen politischen Weg mit Interesse begleitet hat.

Am 20. Mai 2005 erhält Guido Westerwelle den Politikerpreis des freien Kfz-Handels: "Einer, dem man einen Gebrauchwagen abkaufen würde!".

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